Corona - Behelfsmasken - Infos


 S‘ Wollkörberl    hat für Sie     GEÖFFNET,
unter Einhaltung der jeweils von der Regierung angeordneten
Corona-Maßnahmen/Hygiene-Vorschriften
.




FFP2-Masken sowie OP-Masken sind im Laden erhältlich.

Fertige Alltagsmasken (handgenäht, diverse Modelle) können käuflich erworben werden.
Sowohl handelsübliche "Einweg-Masken" als auch PET-Masken "smile-by-eGo" (Infos s. unten) sind im Laden ebenfalls erhältlich.
Bei
den Alltagsmasken handelt es sich NICHT um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktegesetz (MPG). Die Masken erfüllen keine Norm (FFP-Klasse) nach der Technischen Regel für Gefahrenstoffe (TRGS900 oder TRGS 402).


Geeignete Baumwoll-Stoffe (ca. 45 cm x 55 cm Zuschnitte) für das Nähen von Masken erhältlich
- solange Vorrat reicht.

Download
Gebrauchsanweisung / Datenblatt
Smile-by-eGo_Factsheet_extern_212x299.pd
Adobe Acrobat Dokument 1.9 MB

 

Diverse Modelle Behelfs-/Alltagsmasken
(nicht für medizinische Zwecke geeignet)
können im Laden erworben werden.

 

🍀 Mögen wir alle gesund bleiben 🍀


Corona-Behelfsmasken
richtig tragen / basteln / nähen

Viel Spaß beim Nähen z.B. nachfolgender Modelle.

G'sund bleibn :-)


Hinweis:
Wer Masken häkeln oder stricken möchte, bitte nur 100 % Baumwolle (z.B. Topflappengarn) verwenden, welche bei mind. 60 °C gewaschen werden kann. Solche Masken bitte unbedingt füttern, sonst sind solche Masken ungeeignet.


Für Sie gefunden:






Sonstiges zu Corona:


Telefonhotlines:

Für Fragen aller Art zum Grenzübertritt für Reisende und Pendler hat die Bundespolizei eine Hotline eingerichtet. Dies ist unter der Telefonnummer 0800 6888 000 rund um die Uhr erreichbar.

 

Das Bürgertelefon des Landratsamtes Rosenheim erreichen Sie unter 08031 392 5555 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr und am Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr. 

 

Bürgertelefon der Stadt Rosenheim: 08031 365 8365. von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr und am Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr. 

 

Auch beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gibt es eine Hotline für die wichtigsten Fragen. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 09131 6808 5101 an sieben Tagen von 8 bis 16 Uhr erreichbar.    

 

Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar.




Auszug Kabinettsbeschluss vom 16.04.2020:
"Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
o Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
o Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
o Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
o Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen."

Es gelten per Stand 30.06.2020 folgende Lockerungen:
Es darf sich pro 10 qm  1 Kunde im Laden befinden. Die Beschränkung von 800 qm wurde aufgehoben.

Stand 31.08.2021: Die Begrenzungen sind aufgehoben. Einkauf mit FFP2-Maske oder OP-Maske (je nach Hospitalisierungs-Inzidenz - Ampelstatus GELB/ROT)

Die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben für Bayern finden Sie hier: